IMMOBILIEN GLOSSAR
Das informative Immobilienlexikon der KMS immo GmbH
Die vielfältigen Begriffe und Ausdrücke zum Thema Immobilien sind nicht jeden einfach zu begreifen. Deshalb finden Sie im Online Immobilien Lexikon der KMS immo GmbH eine Übersicht zu den wichtigsten Begriffen in Bezug auf die Immobilien, teilweise kurz und prägnant, jedoch auch etwas ausführlicher zum besseren Verständnis. Dieses Immobilienlexikon stellt noch nicht alle Begriffe der Immobilienbranche vor. Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Suchbegriff nicht vorhanden ist, wir werden das Lexikon damit erweitern.
A
Abschreibung (AFA)
Abzahlungsdarlehen (Ratendarlehen)
Altbau
Altersvorsorge
Annuität
Annuitätendarlehen
Auflassung / Auflassungsvormerkung
Außenbeleuchtung
Außenprovision
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung bedeutet eine fristlose Kündigung. Bei unbefristeten Mietverhältnissen steht diese neben der ordentlichen Kündigung. Bei einem befristeten Mietvertrag ist die außerordentliche Kündigung, abgesehen von Sonderkündigungsrechten, die einzige Möglichkeit, um den Mietvertrag zu beenden. Im Gegensatz zu der ordentlichen Kündigung ist der Mieter bei der fristlosen Kündigung verpflichtet, diese zu begründen. Nach der Gesetzgebung muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen.
Seitens des Mieters werden von Gesetzes wegen zwei Gründe als Beispiel genannt:
- Dem Mieter ist der Gebrauch der vertraglich festgelegten Mietsache nicht rechtzeitig gewährt, vollständig oder teilweise entzogen worden.
- Die Beschaffenheit der Wohnräume stellt eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit dar.
Folgende Voraussetzungen berechtigen den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung:
- Der Mieter verletzt die Rechte des Mieters, indem die Mietsache Dritten überlassen oder vernachlässigt wird.
- Der Mieter ist mit der Zahlung für zwei aufeinanderfolgende Monate oder einem nicht unerheblichen Teil in Verzug.
- Der Mieter ist in einem Zeitraum, welcher sich über zwei Termine erstreckt, mit der Begleichung der Miete in der Höhe des Betrags, welcher zwei Monatsmieten erreicht, im Verzug.
Die fristlose Kündigung ist an keine Frist gebunden, bedingt jedoch in der Regel eine vorgängige Abmahnung durch den Vermieter. Ein vertragswidriger Zustand des Mieters oder die Pflichtverletzung des Vermieters muss in der Abmahnung, mit welcher die Abhilfefrist gesetzt ist, aufgeführt und detailliert beschrieben sein. Daraus müssen der Vermieter sowie der Mieter ohne Zweifel erkennen können, wie der vertragswidrige Zustand zu beheben ist, der Vermieter muss zur Aufhebung aufgefordert werden.
B
Bauerwartungsland
Baugenehmigung
Bauland / Baugrund
Baulast
Baulastenverzeichnis
Baureifes Land
Bauvorlagen
Bebaubarkeit
Bebauungsplan
Mit dem Bebauungsplan sind die rechtlichen Mindestanforderungen an die Planung vorgeschrieben, welche eingehalten werden müssen. Der Plan kann beim kommunalen Bauamt eingesehen werden.
Belastung
Wichtig ist, dass die finanzielle Grenze von der eigenen Belastung nach dem Kauf oder dem Bau nicht überschritten wird. Die finanzielle Belastung sollte nicht über 40 Prozent des Nettofamilieneinkommens liegen. Sondereinnahmen sind relativ selten verlässlich oder regelmäßig und sollten deshalb nicht in die Berechnung mit einfließen.
Belastungszins
Belastungszinsen fallen jeweils für den Teil ab dem Zeitpunkt der Zusage für ein Darlehen an, welcher noch nicht ausbezahlt wurde. Die Berechnung erfolgt für den Zeitraum, in welchem der zugesicherte Kredit nicht in Anspruch genommen wird. Dies ist meistens bei Auszahlungen für Teilkredite der Fall, welche sich am Baufortschritt orientieren und können entweder Teilbeträge oder der gesamte Betrag sein. Die günstigste Variante beinhaltet keine Bereitstellungszinsen. Besteht die Möglichkeit nicht, kann der Zeitpunkt zur Zahlung der Bereitstellungszinsen auf sechs, zehn oder zwölf Monate hinausgeschoben werden. Hierbei spielt ein perfekter Finanzierungsplan eine nicht unwesentliche Rolle.
Beleihung / Beleihungswert
Beleihungsgrenze
Betriebskosten
Zu den wiederkehrenden und umlagefähigen Kosten zählen:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung
- Zentralheizung
- Müllabfuhr
- Straßenreinigung
- Hausmeister
- Schornsteinfeger
- Hausversicherung
Besitz
Bodenrichtwert
Bungalow
Bürgschaftssicherung
C
Carport
Chartered Surveyor
Courtage
D
Damnum
Hierbei handelt es sich bei einem Darlehen um den Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert, wie dem tieferen Auszahlungsbetrag, welcher zu einem tieferen Nominalzins für das Darlehen und in der Folge zu einer geringeren monatlichen Belastung führt.
Darlehen
Denkmalschutz
Dienstbarkeit
- Nießbrauch
- Grunddienstbarkeiten: Leistungs- und Wegerecht
- Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten: Wohnung
- Wohnungsbesetzungs- und Benutzungsrecht
Sämtliche Beschränkungen und Lasten sind im Grundbuch einsehbar. Mit Ausnahme der Grundpfandrechte enthält die zweite Abteilung alle Angaben zur Grunddienstbarkeit, dem Vorverkaufsrecht sowie dem Nießbrauch.
Dingliches Recht
Disagio
E
Effektivzins
Eigenbedarf
Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage erstreckt sich als Auszahlung über acht Jahre. Für eine vollumfängliche Nutzung ist es notwendig, dass die Zahlung des Kaufpreises und die Ummeldung der Adresse im selben Jahr stattfinden. Wenn zum Beispiel ein Wohneigentum im Jahr 2021 erworben und bezahlt, die Adresse jedoch offiziell erst im Jahr 2021 geändert wird, entfällt die Zahlung der Zulage für das Eigenheim. Gemäß den Gesetzen zu den Eigenheimzulagen ist das Jahr verloren. Seit dem 1. Januar 2006 wird die Zulage für das Eigenheim nicht mehr neu gewährt.
Eigenkapital
Eigentum
Einfacher Alleinauftrag
Einfacher Maklerauftrag
Endfällige Darlehen (Festes Darlehen)
- ausgesetzte Tilgung
- gleichbleibende Annuität
- gleichbleibende Zinsen
Energieausweis
- Die Immobilie muss mindestens über fünf Wohnungen verfügen.
- Ein Bauantrag muss das Ausstellungsdatum nach dem 1. November 1977 aufweisen.
- Die Immobilie muss den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 entsprechen oder eine Nachrüstung auf diesen Stand erfahren haben.
Erbbaurecht
Errichtung des Bauwerkes
Änderungen bezüglich der Bauausführung sind den Bauträger lediglich insoweit vorbehalten, als diese, unter der Berücksichtigung von den Interessen des Bauträgers, für den Käufer zumutbar sind (§10 Nr. 4 AGBG).
Bauträgerverträge sollten einen definierten Termin zur Fertigstellung, mit der Differenzierung zwischen der bezugsfertigen Herstellung und der vollständigen Fertigstellung enthalten. Das Gesetz sieht bei einer allfälligen Überschreitung des Termins für den Käufer einen Schadensersatz vor. Eine Vertragsstrafe oder eine Entschädigung können mit einer Vereinbarung im Vertrag festgehalten werden.
Ertragswertverfahren
Exposé
F
Fertigstellung
Finanzierung
- Baubeschreibung
- Bauzeichnung
- Baugenehmigung
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Lageplan
- personalisierte Unterlagen
Finanzierungsvollmacht
Flurstück
Freistellungserklärung
Fruchtgenuss
Fördermittel
Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen werden, unabhängig vom Einkommen, von den Bundesländern vergeben. Nachrangkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind für junge Familien angedacht.
Die alten Bundesländer stellen für energiesparende Maßnahmen Mittel zur Verfügung. Die neuen Bundesländer für die Modernisierungsmaßnahmen.
Höhe und Dauer von der steuerlichen Förderung sind vom Erwerbs- und Fertigstellungszeitpunkt abhängig. Für eine genaue Information bezüglich der Auswirkung auf die Finanzierung mit der neuen Wohneigentumsförderung, empfiehlt sich eine professionelle Beratung.
G
Geldwäschegesetz
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftsordnung
Gentrifizierung
Gewährleistung
Grundbuch
Grundbuchlasten
Grunderwerbsteuer
Grundpfandrecht
Grundriss
Grundschuld
Grundschuldeintragungen
Möglicherweise können eingetragene Grundschulden übernommen werden. Unproblematisch ist die Übernahme von brieflosen Grundschulden. Eventuell ist eine Grundschuld bereits zu Gunsten des ausgewählten Kreditinstituts eingetragen. Damit werden die Gebühren für den Notar zur Eintragung sowie die Gebühren für die Löschung gespart.
Gutachten
H
Hauptvertrag
Hausgeld
Haustechnik
Hypothek
I
Ideelle Grundstücksteilung
Immobilie
- Begrenzte Substituierbarkeit
- Höhe der Investitionskosten
- Heterogenität
- Immobilität
- Länge des Lebenszyklus
Immobilienbewertung
Indexmiete
Innenprovision
Instandhaltung / Instandhaltungsrücklage / Instandhaltungsrückstellung
Isolierung
J
Jahresheizwärmebedarf
K
Kappungsgrenze (Mietpreiserhöhung)
Kataster
Katasterunterlagen
Kaution
Klinker
Kreditbedarf
Der Bedarf für einen Kredit sollte sorgfältig ermittelt werden. Zu tief angesetzten Kaufneben- oder Baukosten können in der Folge die Finanzierung gefährden. Teuer kann im Gegenzug auch ein zu hoch angesetztes Darlehen kommen. Wird ein Teil des Darlehens nicht abgenommen, verlangt die Bank eine Entschädigung für die Nichtabnahme.
Kündigungsfrist
- bis zu fünf Jahren: drei Monate
- ab fünf bis acht Jahren: sechs Monate
- ab acht Jahren: neun Monate
L
Landesbauordnung (LBO)
Lichte Höhe
Liegenschaftsbuch
Das Buch weist sämtliche Grundstücke des Gemeindebezirks mittels Bestandsblätter, nach Eigentümer sortiert, auf.
Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Flur, Orts- und Straßennamen
- Nummern und Grenzen Flurstücke
- Gemarkung und Gemeindegrenzen (Verwaltungsgrenzen)
- Haus- und Gebäudenummern
- Art der Nutzung des Bodens
- weiterführende Informationen der Topografie
Liegenschaftszins
Loft
Löschungsbewilligung
M
Maisonette
Makler
Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)
Maklervertrag
Marktwert
Mietkauf
Mietpreisbremse
Mietspiegel
Miteigentumsanteile (MEA)
Modernisierung
N
Nebenkosten
Nießbrauch
Der Nießbrauch ermöglicht die Nutzung einer fremden Sache ohne Einschränkung unter Schonung der Substanz und ist ein höchstpersönliches, unveräußerliches und absolutes Recht, welches nicht vererbt werden kann.
Niedrigenergiehaus
Mit dieser Bauart werden die durch die Wärmeschutzverordnung vorgeschriebenen Höchstwerte des jährlichen Heizwärmebedarfs um mindestens 25 Prozent unterschritten und mit einem Zuschuss nach dem Gesetz der Eigenheimzulage mit 400 Euro belohnt.
Nominalzins
Dabei handelt es sich um den Zinssatz, mit welchem die Nominalschuld verzinst wird und ist nicht mit dem Effektivzins zu verwechseln, bei welchem zusätzliche Kreditkosten berücksichtigt werden und deshalb immer höher ist als der Nominalzin.
Notar
Der Notar ist für die Beurkundungen von Rechtsgeschäften zuständig und beurkundet bei Immobiliengeschäften Grunddienstbarkeiten, Kaufverträge (notarieller Kaufvertrag) sowie Grundpfandrechte. Bei ausbleibender Zahlung des Kaufpreises können Verkäufer, ohne den Käufer vorgängig zu verklagen, Anspruch mit der Unterstützung eines Gerichtsvollziehers durchsetzen.
- Erbrecht (Testamente)
- Eheverträge
- Familienrecht (Vollmachten zur Vorsorge)
Notaranderkonto
O
Objektanalyse
Optionskauf
Optionstarif
P
Pacht
Penthouse
Provision (Courtage)
- Maklervertrag
- Tätigwerden des Maklers
- Kausalität (Zusammenhang der Ursachen)
- Abschluss eines Kaufvertrages
Putz
Q
Qualifizierter Alleinauftrag
R
Rangfolge
Reale Grundstückseinteilung
Regenwassernutzung
Rendite
Rentenhäuser
Reservierungsvereinbarung
Restschuld
S
Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Vergleichswertverfahren
- Sachwertverfahren
Sachverständiger
Schätzgebühren
Schätzkosten
Dabei handelt es sich um die Forderung des Kreditinstituts zur Ermittlung des Immobilienwertes und der Berechnung des daraus resultierenden Beleihungswertes, welcher meist zwischen 0,1 und 0,5 Prozent des Darlehensbetrages oder dem Schätzwert liegt. Kostenpauschalen können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Sondereigentum
Sondernutzungsrecht
Sondertilgungen
Souterrain
Spekulationssteuer
Staffelgeschoss
Staffelmiete
T
Teilungserklärung
Tilgung
Tilgungsaussetzung
Die Tilgungsaussetzung beschreibt die Zeit des Darlehensbeginns, in welcher keine Raten, sondern Zinsen gezahlt werden. Während dieser Zeit bleibt die Restschuld konstant und es erfolgt keine Tilgung.
Tragende Wände
Die Wände entnehmen die Kräfte aus den Decken sowie anderen Bauteilen, welche darüber liegen und leiten diese nach unten ab.
U
Umbau
Unbedenklichkeitsbescheinigung
V
Vergleichswertverfahren
Verkehrswert
- Stichtag der Wertermittlung
- Gewöhnlicher Geschäftsverkehr: Der Handel einer Immobilie erfolgt auf einem freien Markt, Zwangsvollstreckung und Schenkung gehören nicht dazu.
- Merkmale für die Wertbestimmung, Lage, Beschaffenheit, Eigenschaften, rechtliche Gegebenheiten.
Villa
Vorfälligkeitsentschädigung
Vorkaufsrecht
W
Wertbegriff
Widerrufsrecht
Wirtschaftsplan
Wohnfläche
Wohnflächenberechnung
Wohnungseigentum
Z
Zahlung nach Baufortschritt
Je nach Bauablauf sieht die Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) eine Ratenzahlung bis zu 13 Raten vor, die in sieben Teilbeträgen berechnet werden. Die Zusammensetzung sollte im Vorfeld im Vertrag festgelegt werden. Zahlungen zu einem späteren als dem definierten Zeitpunkt können jederzeit vereinbart werden. Wird dem Käufer eine MaBV-konforme Bürgschaft ausgehändigt, können Zahlungen zu früheren Zeitpunkten vereinbart werden.
Zession
Zimmer
Zinsbindung
Zinsvereinbarung
Zinshäuser (Geschäfts- und Wohnhäuser)
Zwangsversteigerung
Zwischenfinanzierung
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